Spielgeräte auf dem Spielplatz
Wenn Spielgeräte auf dem Spielplatz nicht mehr funktionieren oder sogar defekt sind, sollte gehandelt werden. Nur wer kümmert sich um Spielplätze oder wen kann man bei Mängeln kontaktieren?
Meldet es bei der Gemeinde
Gemeinden sind im Normalfall die Betreiber der Spielplätze. Leider werden in manchen Ortschaften die Spielplätze nicht gut gewartet.
Hier sind Eltern und Kinder gefragt gut aufzupassen. Wenn ein Schaden entdeckt wird, mach ein Foto und schick es an deine Gemeinde. Du kannst auch gerne einen Kommentar auf unserer Seite Spielplatz-Scout.at hinterlassen. Des weiteren sind bei den eingetragenen Spielplätzen die Kontaktdaten der Gemeinden aufgeführt.
Hier siehst du zum Beispiel den Spielplatz in Thal bei Muggendorf. Gerade an Feiertagen oder am Wochenende ist er stark bespielt, da es ein beliebtes Ausflugsziel für Touristen darstellt. An einigen Spielgeräten fehlen jedoch Teile. Bei einer der Leitern sind Sprossen ausgebrochen. Ein Spielgerät war anscheinend einmal eine Schaukel. Hier steht nur mehr das Grundgerüst.
Der TÜV Österreich schreibt dazu Vollengendes.
Der Betreiber von Spielplätzen ist verantwortlich für:
- Die Aufstellung und Anordnung geeigneter Spielgeräte
mit den zugehörigen Fallschutzböden. - Den ordnungsgemäßen Zustand durch regelmäßige Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Spielgeräte und der Stoß-dämpfenden Böden.
Der Betreiber kann im Rahmen seiner „Verkehrssicherungspflicht“, zur Haftung herangezogen werden, wenn sich Personen (Kinder) bei der Benützung der Spielgeräte verletzen.
Wie sicher sind unsere Spielplätze
In Österreich verletzen sich laut TÜV Österreich jährlich 8200 Kinder auf Spielplätzen. Betreiber haften für den ordnungsgemäßen Zustand des Spielplatzes. Deshalb ist es für Gemeinden, Wohnungsbaugesellschaften, Fast-Food-Ketten und andere wichtig, die Spielplätze regelmäßig kontrollieren zu lassen.
Kriterien für Sicheres Spielen
- Die nötige Festigkeit und Standsicherheit muss gegeben sein.
- Keine gefährlichen Fallen sowie Spielabläufe mit klar erkennbaren Gefährdungen.
- Ausreichende Frei- und Fallräume.
- Der freien Fallhöhe entsprechender Fallschutz.
- Konsequentes Management für Prüfung und Instandhaltung.
Aber, Verletzungen können immer passieren, denn 100%-ige Sicherheit gibt es nicht.